Tipp5:
Wasserschadensanierung wie ein Pro
Bevor die lang erwarteten Wiederherstellungsmaßnahmen beginnen können und der Wasserschaden vergessen werden kann, sind oftmals vorbereitende Maßnahmen erforderlich.
Manche Bauelemente und Oberbeläge können durch eine technische Trocknung nicht getrocknet werden und müssen vor Beginn der weiteren Maßnahmen entfernt werden. So können z.B. Dämmlagen hinter Trockenbauwänden mit Wasser vollgesogen sein. So muss die Trockenbauwand geöffnet und die Dämmlage ausgebaut werden.
Nachfolgend zähle ich einige Oberbeläge auf welche nach einem Wasserschaden eventuell entfernt werden müssen:
- Laminatböden. Wenn Wasser darunter gelaufen ist
- Latexfarben. Lassen kein Wasser aus dem Mauerwerk
- Trockenbauwände. Wenn diese lange nass waren
- Tapeten. z.B. Vinyltapeten lassen kein Wasser aus dem Mauerwerk
Selbstverständlich müssen bei Rückbaumaßnahmen noch weitere Aspekte wie Schimmelpilzbefall, Asbest oder weitere Schadstoffe sowie die damit verbundenen Dekontaminationsmaßnahmen und das Schwarz-Weiß-Prinzip berücksichtigt werden.
Wie beschrieben möchte ich Ihnen aber keinen Fachratgeber schreiben, sonst könnten Sie sich auf viele Tage Fachliteratur freuen.
Trocknet das nicht von alleine? Das ist eine Frage die ich oft gestellt bekommen habe und auch gerne wie folgt beantworte: Irgendwann sicher! Nur die Frage die sich stellt, ist was passiert bis dahin mit der Immobilie, mit dem Putz der Bausubstanz. Die Bautrocknung bzw. Technische Trocknung dient dazu die Oberflächen soweit vorzubereiten, dass die Wiederherstellungsgewerke wie Maler, Fliesenleger etc. den gewünschten Zustand der Immobilie nach einem Wasserschaden wiederherstellen zu können.
Ein weiterer Grund das Wasser aus dem Gebäude abzuleiten und aus den Oberfläche zu entfernen ist, dass das Wasser Bindemittel aus der Gebäudesubstanz spült und somit zerstört, was z.B. der Grund ist, warum Putze nach einem Wasserschaden abfallen.
Der aber wohl wichtigste Grund ist, dass mit dem Wasserschaden das fehlende Element für die Entstehung von Schimmelpilzbefall gegeben ist. Nährboden und Wärme sind im Wohnraum stets gegeben. Da hat nur noch das Wasser gefehlt, was jetzt durch den Wasserschaden im Gebäude vorhanden ist. Aus diesem Grund sollte die technische Trocknung durchgeführt werden um die Wassermassen aus dem Mauerwerk zu entfernen. Auch sollte stets überprüft werden, ob Wasser unter den Estrichboden gelaufen ist und eventuell eine Estrich-/Dämmschichttrocknung durchgeführt werden muss.
Jetzt wird es wieder schön! Nachdem die vorbereitenden Maßnahmen abgeschlossen sind und die Ausgleichsfeuchte erreicht wurde, können die Renovierungsarbeiten beginnen und somit die Oberbeläge in den Zustand versetzt werden, als wenn kein Wasserschaden entstanden wäre. Der Bodenleger kann das Laminat verlegen, der Maler die Tapeten kleben und der Fliesenleger die Fliesen verlegen.